Wer kennt den Belehrungszwang nicht? Wir haben einen Fehler gemacht und obwohl wir uns entschuldigt haben, müssen wir eine Belehrung ertragen.
In den meisten Fällen werden solche Belehrungen als vollkommen unnötig empfunden. Wir haben den Fehler eingesehen, es ist eben etwas passiert und wir haben uns entschuldigt. Und jetzt kommt trotzdem die Belehrung obendrauf.
Im Rechtswesen gibt es auch die Belehrung. Interessant zu wissen, ist jedoch, was diese Belehrung alles beinhaltet. In einer rechtlichen Bewertung wird man über seine Rechte informiert und welche Möglichkeiten verfügbar sind.
Die Idee einer solchen Belehrung über Rechte war nicht die glorreiche Idee der Polizei oder Strafverfolgungsbehörde, sondern des Gesetzgebers. Die Belehrung wurde über die Jahre mehrfach geändert und zuletzt 1965 in die Strafprozessordnung übernommen.
Die Idee einer rechtlichen Belehrung ist die Übermittlung von Information, damit die betroffene Person informiert wird, um bessere Entscheidungen treffen zu können.
Das nächste Mal, wenn wir das Bedürfnis verspüren, eine Belehrung zu erteilen (ob berechtigt oder nicht), dann lassen wir einen Moment überlegen, wem diese Belehrung eigentlich dient. Uns für unser Ego oder dem Falschparker für die Frechheit, falsch geparkt zu haben? Haben wir tatsächlich freundlich informiert und auf etwas Falsches hingewiesen oder uns nur beschwert?
Die beste Belehrung ist meistens tatsächlich keine.