2. Gebot für Unternehmensberater

Du sollst nicht beraten, wenn du nicht danach gefragt wurdest.

Dieses Gebot ist ein Teil der 10 Gebote für Unternehmensberater.

Nur weil du ordentlich beraten kannst und auch möchtest, bedeutet das schon lange nicht, dass das Unternehmen oder die Zielperson auch beraten werden möchte.

Was oft als eine Selbstverständlichkeit betrachtet wird, wird jedoch häufig bei Beratungen übersehen:

Die Bereitschaft und Akzeptanz des Unternehmens und der betroffenen Zielpersonen, beraten zu werden.

Nur weil du etwas kannst, bedeutet das nicht, dass du es auch tun sollst, nur weil Geld dahintersteckt oder von der Firmenleitung aus Unwissenheit über eine mögliche weitere Vorgehensweise angeordnet wurde.

Fehlt die Bereitschaft aller Beteiligten, beraten zu werden und zumindest offen für eine Beratung zu sein, dann sind jegliche Beratungsmaßnahmen, zumindest zu diesem Zeitpunkt, nicht zweckdienlich und können sogar kontraproduktiv sein.