9. Gebot für Unternehmensberater

Du sollst nicht anfangen zu beraten, bevor ein Ende der Beratung vereinbart wurde.

Dieses Gebot ist ein Teil der 10 Gebote für Unternehmensberater.

Sorge für klar definierte und vereinbarte Ziele einer Unternehmensberatung, bevor du anfängst zu beraten, dazu gehört das Ende der Unternehmensberatung im Voraus zu vereinbaren. Open-End-Beratungen oder Vereinbarungen mit unklaren Laufzeiten sind tabu und schaden dem Ruf eines professionellen Unternehmensberaters.

Wer kein Ziel hat, kann auch keines erreichen und wer kein Ende einer Unternehmensberatung vereinbart hat, wird in der Regel nicht genau wissen, wann es Zeit ist zu gehen.

Das Ende einer Unternehmensberatung ist bei der Erreichung eines oder mehrere Ziele angezeigt. In solchen Fällen ist die Beratung für diese Themen unverzüglich zu beenden, unabhängig davon, ob abweichende oder zeitliche Rahmenbedingungen vereinbart wurden.