Eine Empfehlung unterscheidet sich grundsätzlich nicht von einem Ratschlag. Der Unterschied zwischen einem Ratschlag und einer Empfehlung liegt in der wahrgenommenen Bedeutung, der Verbindlichkeit und der Rechtmäßigkeit der Empfehlung oder des Rates.
Einer Empfehlung wird in der Regel weniger Gewicht und Bedeutung beigemessen als einem Ratschlag. Es wird in der Regel erwartet, dass ein Ratschlag zunächst logisch und nachvollziehbar begründet wird. Ratgeber sind allgegenwärtig, teilweise auch rechtlich geregelt (bei Anwälten zum Beispiel), aber der Begriff „Empfehlungsgeber“ existiert praktisch nicht.
Was jedoch oft übersehen wird, ist die Tatsache, dass auch Empfehlungen gut begründet, logisch und nachvollziehbar sein können, auch wenn sie nur auf Erfahrungen oder Meinungen beruhen.
Ein sogenannter Influencer kann eigentlich als Empfehlungsgeber gelten, denn die meisten Empfehlungen von Influencern sind lediglich Meinungen und Erfahrungen und das ist auch vollkommen in Ordnung so.
Niemand wird eine Google-Bewertung im Internet als Ratschlag betrachten, sondern eher als Empfehlung.
Unsere Wahrnehmung der Information gibt die Bedeutung vor und nicht der Begriff oder Bezeichnung „Empfehlung“ oder „Ratschlag“.
Sowohl Empfehlungen als auch Ratschläge sind nur dann hilfreich, wenn wir einen effektiven Nutzen davon haben. Wie diese Informationen genannt werden (Empfehlung oder Ratschlag), ist nichts anders als persönliche Geschmackssache.