6. Gebot für Unternehmensberater

Du sollst so viel wie notwendig beraten und gleichzeitig so wenig wie möglich.

Dieses Gebot ist ein Teil der 10 Gebote für Unternehmensberater.

Eine Unternehmensberatung mit einer festen Laufzeit zu vereinbaren, ist tabu. Feste Laufzeiten dienen nicht dem Kunden, sondern ausschließlich dem Unternehmensberater.

Die Ziele einer Unternehmensberatung müssen klar im Voraus definiert und vereinbart werden. Wenn diese Ziele erreicht sind, dann muss die Beratung ein Ende haben, auch wenn diese Ziele vorzeitig erreicht wurden.

Falls weitere Beratungsthemen im Laufe einer bestehenden Unternehmensberatung vorkommen, dann sind diese neu zu untersuchen und getrennt zu vereinbaren, wenn sie nichts mit den ursprünglichen Themen zu tun haben.

Eine Trennung von Beratungsthemen vorzunehmen, ist unabdingbar notwendig, um eine effektive und erfolgreiche Unternehmensberatung gewährleisten zu können.

Es ist immer besser und produktiver für den Kunden, eine Verlängerung einer bereits bestehenden Beratung zu vereinbaren als Leerlauf einzubauen, damit bestimmte vordefinierten Laufzeiten erreicht werden können.

Es ist die Aufgabe eines Unternehmensberaters zu beraten und nicht aus wirtschaftlichen Gründen eine Unternehmensberatung künstlich zu verlängern.